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Sozialversicherungsrecht
Ergänzend zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stellt die Bearbeitung sozialversicherungsrechtlicher Mandate einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Hierbei sind zwei Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden:
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Zum einen die Beratung und Vertretung von Bürgern gegen Krankenkassen und Behörden. Hier kommen u.a. folgende Themenkreise in Frage:
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Schwerbehinderten- und Erwerbsminderungsangelegenheiten, z.Bsp.
- Prüfung und Einschätzung des Grads der Behinderung oder der Erwerbsminderung
- Formulierung und Begründung von Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide des Versorgungsamtes oder der Rentenvericherung
- Prüfung der Erfolgssaussichtenm von Rechtsmitteln und Durchfühung von Klageverfahren vor den Sozialgerichten aller Instanzen
- Beratung und Vertretung bei Wiedereingliederungsverfahren und betriebliechem Eingliederungsmanagement
In der Regel wird die Aussicht auf eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter bzw. als Erwerbsunfähiger anerkannt zu werden in einem ersten unverbindlichen, meist telefonischen Gespräch geklärt. Der Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid kann vom Antragsteller selbst erhoben und begründet werden. Allerdings kennt der Antragsteller in der Regel nicht alle ärztlichen Atteste, die sich in der Verwaltungsakte befinden, was eine schlüssige Begründung des Widerspruchs erschwert. Sollten begründete Aussichten auf eine erfolgreiche Geltendmachung bestehen, fordere ich auf Wunsch des Mandanten die Verwaltungsakte an, um die ärztlichen Atteste einzusehen und gemeinsam mit dem Mandanten die Begründung des Widerspruchs argumentativ aufzubauen. Ist dieser erfolgreich, wird dem Widerspruch abgeholfen und die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme werden von der Behörde erstattet. Sollte keine Abhilfe erfolgen, prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Klage und werde diese dann für den Mandanten vor dem Sozialgericht führen.-
Leistungsansprüche gegen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
- Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Leistungen
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aussergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erstattungs- und Leistungsansprüchen
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allgemeine vertragsrechtliche Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
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Zum anderen die Beratung und Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten bei der Geltendmachung ihrer Leistungsansprüche gegen Wahlleistungspatienten sowie gesetzliche und private Krankenversicherungen. Hierzu gehört auch die Beratung im Rahmen des Abrechnungsmanagements.
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